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09.08.2011

Bedingungslose Anerkennung aller FH-Abschlüsse

Bedingungslose Anerkennung aller FH-Abschlüsse

Zürich, 6. August 2011 – Der Fall einer Tessiner Fachhochschulabsolventin zeigt, dass die Anerkennung von Fachhochschuldiplomen noch stark verbessert werden muss.

«Bildungsbürokratische» Hürden verhinderten eine Anstellung als Musiklehrerin an einem Tessiner Gymnasium. Die FH SCHWEIZ fordert, dass Fachhochschulen, Kantone und Bund konkrete Massnahmen ergreifen, damit sich ein solcher Fall nicht wiederholt.

 

Der Fall: Eine 28-jährige Tessinerin besuchte an der Hochschule Luzern (Fachhochschule) das konsekutive Masterstudium Musikpädagogik mit Schwerpunkt Schulmusik II. Dieser Studiengang wurde vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) im Jahr 2010 anerkannt und bereitet spezifisch auf eine Lehrtätigkeit auf Stufe Schulmusik II (gymnasiale Stufe) vor. Die Tessinerin bewarb sich kürzlich auf eine offene Stelle an einem Gymnasium in Bellinzona, ihre Bewerbung wurde aber abgelehnt. Der Grund: Der Kanton Tessin lehnt diesen Abschluss ab, da dieser von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) noch nicht anerkannt ist. Pikantes Detail: Andere Kantone stellen Studienkolleginnen und Studienkollegen der jungen Tessinerin ohne Wenn und Aber ein.

 

«Diese Ungleichbehandlung ist schwierig nachzuvollziehen», sagt Christian Wasserfallen, Präsident der FH SCHWEIZ. «Es kann nicht sein, dass ein vom Bund anerkannter Abschluss in einem Kanton zugelassen wird in einem anderen aber nicht. Diese Bildungsbürokratie ist stossend.» Kommt hinzu, dass damit die Arbeitsmarktfähigkeit des entsprechenden Fachhochschulabschlusses infrage gestellt wird – ein Kernelement der Ausbildung an Fachhochschulen. «Und zwar aus rein formalen Gründen und nicht aus inhaltlichen Aspekten. Auf der Strecke bleibt dabei eine bestens ausgebildete Lehrerin.

Das ist unverantwortlich. Wozu bilden wir junge Menschen denn aus?»

Die FH SCHWEIZ fordert aus diesem Grund, dass solche «bildungsbürokratische» Hürden

entschlossen angegangen werden. «Wir fordern von allen Beteiligten entschiedenes Vorgehen in dieser Sache, namentlich vom BBT.» Überdies will die FH SCHWEIZ diese Fragestellung in die gegenwärtige Ausarbeitung des neuen Bundesgesetzes über die Hochschulen (HFKG) durch das Parlament einfliessen lassen. «Solche Fälle dürfen sich in Zukunft nicht wiederholen. Das HFKG muss da Klartext sprechen.»

 

Weitere Informationen:

Christian Wasserfallen, Präsident FH SCHWEIZ, christian.wasserfallen@fhschweiz.ch; 078 648 39 71.

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